AGB:
§1: Allgemeine Bestimmungen
a) Die Veranstaltung einer LAN-Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zugute.
c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluß des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.
a) Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 16 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die die Veranstalter von der Aufsichtspflicht entbindet.
b) Jeder Teilnehmer kann sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweise usw., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert.
c) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
d) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick, Kabel etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiters zur Teilnahme nötig ist.
e) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
f) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
g) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.
§3: Bestimmungen während der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, einen Teilnehmer jederzeit aus gutem Grund auszuschließen.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu unternehmen. Besonders hervorgehoben werden hier: Softwarepiraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Nahrungsmittel-, Alkohol-, und Rauchverbot . Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden.
e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern, Teslaspulen o.ä. ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
f) Dem Teilnehmer ist untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf kann ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt werden (z.B. verschlossener Raum).
h) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes, sowie von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
i) Der Veranstalter verpflichtet sich, etwaige technische Störungen raschmöglichst nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
j) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.
§4: Turniere und Preisvergabe
a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich, die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
c) Die Veranstalter verpflichten sich, etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger und objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges.
§5: Bestimmung zum Abschluß der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbare Schäden jeglicher Art.
c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter §5 b angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
Hausordnung:
Hausordnung
Kinder- und Jugendhaus „Altes Gefängnis“
Folgende Regeln gelten für alle Anwesenden auf dem gesamten Jugendhausgelände:
Diese Einrichtung steht seinen Besuchern grundsätzlich nur während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Damit es pünktlich geschlossen werden kann, müssen alle Benutzer das Haus vor Ablauf der allgemeinen Öffnungszeiten verlassen haben.
Bei Sonderveranstaltungen und nach Absprache richtet sich diese Ordnung nach den dort gültigen Zeiten.
Motorisierte Fahrzeuge (PKW, Motorräder, Mofas, etc.) dürfen nur außerhalb des Geländes abgestellt werden. Ausnahmen sind nur nach Absprache möglich.
Im Haus dürfen weder Alkohol noch sonstige Drogen oder Rauschmittel konsumiert werden. Das schließt ein absolutes Rauchverbot mit ein. Für gesonderte Veranstaltungen kann, im Bezug auf Alkoholika und Zigaretten, nach Absprache eine Ausnahmeregel gelten.
Fenster dürfen bei laufender Musik nicht geöffnet werden. Im Interesse der Nachbarschaft muss störender Lärm, insbesondere beim Aufenthalt auf dem Hof oder vor dem Grundstück vermieden werden. Wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, sind jedwede Aktivitäten auf dem Hof nach 22 Uhr untersagt.
Jeder soll durch sein Verhalten dazu beitragen Sachschäden und Verunreinigungen zu vermeiden.
Jeder Benutzer muss die ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß verwahren und beim Aufräumen mithelfen. Zu entsprechenden Arbeiten kann jeder durch Aufforderung eines Veranstalters oder des Leiters herangezogen werden. Jeder Veranstalter muss die in Anspruch genommenen Räume aufgeräumt und gereinigt übergeben.
Das Jugendhaus behält sich vor Bild- und Tonaufnahmen der Gäste für interne Zwecke, bzw. für die Veröffentlichung z. B. in der Presse oder im Internet zu erstellen. Dieser Regel kann von den Nutzern individuell widersprochen werden.